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wîse up kompakt zur neuen Whistleblowing-Richtlinie
Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz trat mit 25. Februar 2023 in Kraft und hat das Ziel, Rechtsverstöße innerhalb eines Unternehmens an die zuständige Behörde zu melden und Hinweisgeber:innen entsprechenden Schutz gewähren.
Was müssen Unternehmen beachten, welche Instanzen einrichten und wie trifft sie die Führungskräfte und Personalabteilung?
Inhalte des Live-Webinars:
Fotocredits: RA MMag. Dr. Sarah Meixner
Auszug und Zitate
„Whistleblowing heißt das Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeber: innen, die diese im Beruf erfahren. Der berufliche Kontext muss also in jedem Fall gegeben sein.“
Die Rechtsanwältin und Expertin für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, MMag. Dr. Sarah Meixner, erläutert, dass das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen im beruflichen Kontext dazu dient, Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bevor sie öffentlich bekannt werden. Außerdem gibt es klar definierte Rechtsgebiete wie Produktsicherheit, Umweltschutz und Finanzdienstleistungen. Arbeitsrechtliche Verstöße sind zum Beispiel nicht erfasst und fallen damit nicht in das Hinweisgeber:innenschutzgesetzt.
„Unternehmen sind verpflichtet, interne Kanäle und Maßnahmen zu errichten, um Hinweisgeber zu schützen.“
Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen und sieht vor, dass Whistleblower:innen zunächst interne Kanäle nutzen müssen, um Missstände aufzudecken. Nur wenn interne Maßnahmen nicht greifen, kann der Schutz der Hinweisgeber:innen auch bei einer Meldung an die Öffentlichkeit greifen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen gilt das Gesetz bereits seit dem 25. August 2023, für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen ab dem 17. Dezember 2023.
Sollten allerdings unberechtigte Hinweise gegeben werden, können klassische Sanktionen wie Kündigung oder Versetzung, aber auch Schadenersatzansprüche und Verwaltungsstrafen drohen, so MMag. Dr. Sarah Meixner.