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wîse up kompakt zur neuen Whistleblowing-Richtlinie

Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz trat mit 25. Februar 2023 in Kraft und hat das Ziel, Rechtsverstöße innerhalb eines Unternehmens an die zuständige Behörde zu melden und Hinweisgeber:innen entsprechenden Schutz gewähren.

Was müssen Unternehmen beachten, welche Instanzen einrichten und wie trifft sie die Führungskräfte und Personalabteilung?

Kompaktes Live-Webinar mit:

Fra Dr. Sarah Meixner im Portrait

MMag. Dr. Sarah Meixner

Rechtsanwältin, Arbeits- und
Wirtschaftsrechtexpertin

René Mähr, MSc

Geschäftsführer wîse up,
Moderation

wîse up
Bildungsplattform der WKO

Inhalte des Live-Webinars:

  • Für wen gilt das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz, welche konkreten Pflichten ergeben sich aus diesem? Sie erhalten praxisorientierte Informationen und Handlungsempfehlungen.

  • Wie müssen Unternehmen nun handeln und bis wann? Wie müssen die Meldestellen aussehen? Welche Konsequenzen können drohen?

  • Welchen konkreten Schutz müssen Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen bieten und wie erfahren diese über diesen Prozess?

  • Wer muss involviert werden und wie sieht der Ablauf im Falle einer Hinweisgebung für den Meldenden und für den Arbeitgeber aus?

  • Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem neuen Gesetz? Wie ist die Personalabteilung betroffen?

Fotocredits: RA MMag. Dr. Sarah Meixner

Zielgruppe:

Entscheidungsträger*innen im Bereich Personalwesen, Führungskräfte, Geschäftsführer:innen, Unternehmer:innen, Personalverantwortliche,

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Auszug und Zitate

„Whistleblowing heißt das Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeber: innen, die diese im Beruf erfahren. Der berufliche Kontext muss also in jedem Fall gegeben sein.“

Die Rechtsanwältin und Expertin für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, MMag. Dr. Sarah Meixner, erläutert, dass das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen im beruflichen Kontext dazu dient, Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bevor sie öffentlich bekannt werden. Außerdem gibt es klar definierte Rechtsgebiete wie Produktsicherheit, Umweltschutz und Finanzdienstleistungen. Arbeitsrechtliche Verstöße sind zum Beispiel nicht erfasst und fallen damit nicht in das Hinweisgeber:innenschutzgesetzt.

„Unternehmen sind verpflichtet, interne Kanäle und Maßnahmen zu errichten, um Hinweisgeber zu schützen.“

Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen und sieht vor, dass Whistleblower:innen zunächst interne Kanäle nutzen müssen, um Missstände aufzudecken. Nur wenn interne Maßnahmen nicht greifen, kann der Schutz der Hinweisgeber:innen auch bei einer Meldung an die Öffentlichkeit greifen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen gilt das Gesetz bereits seit dem 25. August 2023, für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen ab dem 17. Dezember 2023.

Sollten allerdings unberechtigte Hinweise gegeben werden, können klassische Sanktionen wie Kündigung oder Versetzung, aber auch Schadenersatzansprüche und Verwaltungsstrafen drohen, so MMag. Dr. Sarah Meixner.