Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz trat mit 25. Februar 2023 in Kraft und hat das Ziel, Rechtsverstöße innerhalb eines Unternehmens an die zuständige Behörde zu melden und Hinweisgeber:innen entsprechenden Schutz gewähren.
Was müssen Unternehmen beachten, welche Instanzen einrichten und wie trifft es die Führungskräfte und die Personalabteilung?
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Fotocredits: RA MMag. Dr. Sarah Meixner