Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.             GELTUNGSBEREICH

1.1.         Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB„) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse (in Folge „Verträge“ und jeweils einzeln ein „Vertrag„) betreffend Nutzungsabonnements für die digitale Bildungsplattform wiseup.edcast.com samt deren zugehöriger Subdomains und Webseiten (in Folge „DBP„), welche zwischen einem Konsumenten oder einem Unternehmer (in Folge jeweils ein „Kunde„) und der unter Punkt 1.2 näher definierten Gesellschaft zum Zweck des Zugriffs des Kunden auf die über die DBP angebotenen Inhalte (insbesondere im Wege des zugehörigen Lizenzver­waltungs- und Accountmanagementsystems, abrufbar unter account.wise-up.com) abgeschlossen werden, inklusive aller zu diesem Zweck von welcher Partei auch immer unterbreiteten Angebote und/oder abgegebenen Bestellungen.

1.2.         Vertragspartner des Kunden im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegenden Verträgen ist die Bildungsplattform der Wirtschaftskammer Österreich GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 529267 i, mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Gußhausstraße 21/25, 1040 Wien, Telefonnummer: +43 664 817 94 92, E-Mail-Adresse support@wise-up.at, UID-Nummer ATU76338447 (in Folge „BPWKÖ„).

1.3.         Soweit nicht Abweichendes in der jeweiligen Klausel vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen dieser AGB gleichermaßen für Verträge mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern. Im Sinne dieser AGB ist

a)      ein Unternehmer jede natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die den Vertrag im Rahmen des Betriebs ihres Unternehmens abschließt, also insbesondere in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; und

b)      ein Verbraucher jeder Kunde, der kein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist.

1.4.         Wurde im Einzelfall eine individuelle Vereinbarung zwischen BPWKÖ und dem Kunden getroffen, so geht diese den AGB vor (dies jedoch unbeschadet Punkt 11.3, vorletzter Satz). Individuelle Vereinbarungen mit Unternehmern bedürfen, ebenso wie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung, der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des gegenständlichen Formvorbehalts. Die Schriftform wird auch durch Telekommunikationsmittel, die keine Kopie oder eine Faksimile der Unterschrift des Ausstellers enthalten, also zum Beispiel und insbesondere durch einfache E-Mails, gewahrt.

1.5.         Mit der Abgabe eines Angebots (vgl. Punkt 4.2) akzeptiert der Kunde die Geltung dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung.

1.6.         Allfällige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung und werden ausdrücklich für unwirksam erklärt.

2.             LEISTUNGSGEGENSTAND

2.1.         BPWKÖ bietet ihren Kunden gegen Entrichtung des jeweils vereinbarten Entgelts Zugang zur DBP und den auf der DBP veröffentlichten Lerninhalten (in Folge „Lerninhalte„), welche vom Kunden (bzw. von Nutzern im Sinne dieser AGB) auf Basis und im Rahmen seines jeweiligen Abonnements für die DBP abgerufen und in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören Lerninhalte von Drittanbietern, die mit BPWKÖ kooperieren. Dabei besteht die Möglichkeit, dass ein Kunde oder Nutzer direkt auf die Seite von Kooperationspartnern von BPWKÖ weitergeleitet wird.

2.2.         Vor diesem Hintergrund besteht der Leistungsgegenstand des jeweiligen Vertrages in der entgeltlichen Bereitstellung des Zugangs zur DBP im Rahmen und nach Maßgabe des Rechte- und Nutzungsumfangs gemäß dem vom Kunden abgeschlossenen Abonnement für die DBP (jedes Abonnement in Folge eine „Lizenz„). Auf die Bestimmungen der Punkte 7, 11.2 letzter Absatz und 13 wird ergänzend hingewiesen. Darüberhinausgehende Leistungen, wie z.B. individuelle Supportpakete betreffend Lerninhalte, sind von diesen AGB nicht umfasst und bedürfen jeweils des Abschlusses einer gesonderten Vereinbarung.

2.3.         BPWKÖ behält sich vor, die Funktionen der DBP zu verändern, insbesondere auszubauen und zu erweitern, sofern dies notwendig oder nützlich ist, um (a) das aus Sicht der BPWKÖ bestmögliche Leistungsangebot über die DBP im Einklang mit dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft und/oder aktuellen Marktentwicklungen und ‑standards bereitzustellen, (b) die Wettbewerbsfähigkeit der DBP und des darüber bereitgestellten Leistungsangebots im Verhältnis zu anderen Marktteilnehmern sicherzustellen und/oder zu verbessern und/oder (c) eine störungsfreie Nutzung der Plattform durch alle Kunden im Einklang mit jeweils geltenden Rechtsvorschriften und bestehenden Rechten Dritter sicherzustellen. Auch die Nutzung derartiger, künftiger Funktionsänderungen und -erweiterungen der DBP durch den Kunden unterliegt jeweils den Bedingungen des zwischen dem Kunden und BPWKÖ geschlossenen Vertrags im Umfang und für die Laufzeit der vom Kunden erworbenen Lizenz(en).

2.4.         Die auf der DBP verfügbaren Lerninhalte werden in Form von „SmartCards“ (= optisch voneinander getrennten Kärtchen) angezeigt. Mehrere SmartCards können einen Lernpfad bilden („Pathway„), mehrere Pathways können eine „Journey“ bilden. Die SmartCards, Pathways und Journeys können durch BPWKÖ selbst, den Kunden oder andere im Speziellen autorisierte Nutzer eingerichtet werden.

2.5.         Verbraucher können über die DBP jeweils nur eine einzelne Lizenz für den persönlichen Gebrauch erwerben. Unternehmer haben darüber hinaus die Möglichkeit, über die DBP sogenannte „Business-Lizenzen“ zur Nutzung durch Dritte nach Maßgabe der näheren Bestimmungen dieser AGB zu bestellen, wobei hierfür die Bestelloptionen „Business PRO“ bzw. „Business“ zur Verfügung stehen (vgl. Punkte 4.6 und 4.8).

2.6.         Lizenzen und die diesen zugeordneten Zugangsdaten zur DBP dürfen vom Kunden nicht an Dritte übertragen, zur Nutzung überlassen oder in sonstiger Weise weitergegeben werden. Die Bestimmungen des Punktes 5 betreffend Business-Lizenzen bleiben hiervon unberührt. Der Kunde haftet für die sorgsame Verwahrung seiner Zugangs- und Login-Daten zur DBP sowie für alle Schäden, welche aus einer schuldhaft unzureichenden Sicherung derselben und/oder einer vertragswidrigen Übertragung, Überlassung oder Weitergabe von Lizenzen und/oder Zugangsdaten zur DBP entstehen.

3.             REGISTRIERUNG

3.1.         Der Erwerb von Lizenzen ist erst nach erfolgreicher Registrierung des Kunden über das Lizenzverwaltungs- und Accountmanagementsystem („AMM„) unter account.wise-up.com möglich. Für Business PRO-Lizenzen gilt dies nicht, diese können daher auch ohne vorherige Registrierung bestellt werden (siehe hierzu näher unter Punkt 4.6).

3.2.         Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde seine Daten, insbesondere Vor- und Nachname, Wohnsitzadresse sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, sowie ein Passwort für seinen Account festzulegen. Ist der Kunde eine juristische Person, so hat die Registrierung durch Angabe der Kontaktdaten jener Person zu erfolgen, die den Kunden als „Owner“ (vgl. Punkt 5.6) vertritt. Der Registrierungsprozess gliedert sich in mehrere Schritte und die dabei erfassten Daten werden nach Abschluss jeden Schrittes an BPWKÖ übermittelt. Die Registrierung ist allerdings erst nach Beendigung des letzten Schrittes (Eingabe und Validierung der Zahlungsinformationen) abgeschlossen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Informationen. Ändern sich die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die neuen Daten unverzüglich in seinem Kundenkonto zu aktualisieren.

3.3.         Nach Übermittlung der Registrierungsdaten durch den Kunden verschickt BPWKÖ einen Verifizierungslink an die registrierte E-Mail-Adresse des Kunden. Bestätigt der Kunde seine E-Mail-Adresse durch Anklicken des Links vor Ablauf dessen Gültigkeit (der relevante Zeitraum wird dem Kunden gemeinsam mit dem Verifizierungslink mitgeteilt), so schließt der Kunde den Registrierungsprozess erfolgreich ab.

3.4.         BPWKÖ behält sich das Recht vor, Registrierungsanfragen ohne Begründung abzulehnen.

4.             VERTRAGSABSCHLUSS UND TECHNISCHER BESTELLVORGANG

4.1.         Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung kann sich der Kunde über sein Kundenkonto auf der DBP einloggen.

4.2.         Die Darstellung der verfügbaren Lizenz-Pakete samt Leistungsbeschreibung auf der Website versteht sich jeweils als bloße Aufforderung zur Legung eines rechtsverbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrags durch den Kunden (invitatio ad offerendum). Erst der Kunde selbst legt durch Einleitung und Abschluss des entsprechenden Bestellvorgangs innerhalb des AMM ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit BPWKÖ. Ein Vertrag über die vom Kunden bestellte(n) Lizenz(en) kommt nur zustande, wenn BPWKÖ das Angebot des Kunden rechtzeitig annimmt. Punkt 4.6 bleibt unberührt.

4.3.         Für die Bestellung von Lizenzen stehen dem Kunden folgende Optionen zur Verfügung: Privat-Account (Einzellizenz), Business-Account und Business PRO-Account. Bestellungen im Wege des Business- bzw. Business PRO-Account-Bestellvorgangs sind nur für Unternehmer möglich und erlauben den Erwerb von Business-Lizenzen (vgl. Punkt 5). Die Besonderheiten und Unterschiede der Bestelloptionen werden innerhalb des AMM nochmals im Detail erläutert. Ergänzend wird auf die Regelungen der Punkte 4.6, 4.8 f und 4.10 verwiesen. Der Kunde wählt die gewünschte Bestelloption, indem er die zugehörige Schaltfläche anklickt.

4.4.         Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen des jeweiligen Bestellprozesses eingegebenen und an BPWKÖ übermittelten Daten und Informationen.

4.5.         Wählt der Kunde die „Business“-Account- oder die Business PRO-Account-Bestelloption, sichert er dadurch überdies zu, Unternehmer im Sinne dieser AGB zu sein. Der Kunde haftet BPWKÖ für jegliche Schäden, welche BPWKÖ aus einer allfälligen Unrichtigkeit der entsprechenden Zusicherung des Kunden entstehen.

Business PRO-Account

4.6.         Wählt der Kunde die Business PRO-Account-Bestelloption, ist ein direkter Vertragsabschluss über das AMM nicht möglich. Nach Anklicken der entsprechenden Schaltfläche wird der Kunde vielmehr entsprechend aufgefordert, die Kontaktinfor­mationen seines Unternehmens bekannt zu geben. Nach Eingabe der abgefragten Informationen werden diese durch Anklicken der Schaltfläche „Absenden“ an BPWKÖ übermittelt, die den Kunden – vorbehaltlich Punkt 4.7 – in der Folge binnen angemessener Frist gesondert kontaktieren wird, um Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden aufzunehmen.

4.7.         BPWKÖ behält sich das Recht vor, Anfragen eines Kunden über die Business PRO-Account-Bestelloption ohne Begründung abzulehnen und nicht weiter zu bearbeiten.

Business-Account

4.8.         Wählt der Kunde die Business-Account-Bestelloption, wird er aufgefordert, Detailinformationen über sein Unternehmen anzugeben. Hierbei sind verpflichtend Firmenname sowie Postadresse und optional UID-Nummer, WKO Mitgliedsnummer sowie Branche anzugeben.

4.9.         Nach Eingabe aller erforderlichen Daten kann der Kunde im Rahmen der Funktion „Teammitglieder einladen“ die Anzahl der zu erwerbenden Business-Lizenzen festlegen. Für jede Lizenz, die einem Teammitglied (das heißt einem Nutzer im Sinne des Punktes 5.1) zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine gesonderte E-Mail-Adresse vom Kunden bekannt zu geben. Die jeweilige Lizenz wird jedoch erst aktiviert, wenn der eingeladene Nutzer diese Einladung durch Anklicken eines Zugangslinks aktiviert (ebenfalls siehe Punkt 5.1).

Privat-Account

4.10.      Im Rahmen des Privat-Account-Bestellvorgangs kann der Kunde jeweils nur eine einzelne Lizenz für den persönlichen Gebrauch erwerben. Verbrauchern steht ausschließlich der Privat-Account-Bestellvorgang zur Verfügung.

Abschluss der Bestellung

4.11.      Zum Abschluss seiner Bestellung über das AMM (d.h. von Bestellungen, die der Kunde im Wege des Privat-Account- oder Business-Account-Bestellvorgangs tätigt) hat der Kunde jeweils folgende zusätzliche Schritte zu setzen:

a)             Auswahl der gewünschten Bezahlart sowie Eingabe der Zahlungsdaten;

b)             Anklicken der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die Rücktrittsbelehrung gelesen und verstanden und stimme diesen uneingeschränkt zu“;

c)              Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des elektronischen Bestellvorgangs.

4.12.      Vor der Abgabe einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird der Inhalt der vom Kunden getätigten Bestellung noch einmal in einer Bestellübersicht angezeigt. Sollte der Kunde Anpassungen seiner Bestellung vornehmen wollen, so kann er dies jederzeit vor Übermittlung seiner Bestellung im Wege der üblichen Maus- und Tastaturbefehle bewerkstelligen.

4.13.      Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über sämtliche von ihm im Rahmen des elektronischen Bestellvorgangs gewählten und in der Bestellübersicht nochmals dargestellten Lizenzen ab. Der gegebenenfalls durch Annahme der Bestellung des Kunden durch BPWKÖ zustande kommende Vertrag umfasst sämtliche von der Bestellung des Kunden umfassten Lizenzen; dies bedeutet, dass bei der Bestellung mehrerer Business-Lizenzen ein einheitliches Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BPWKÖ über sämtliche dieser Lizenzen zustande kommt und nicht für jede Business-Lizenz ein gesonderter Vertragsschluss anzunehmen ist.

4.14.      BPWKÖ bestätigt dem Kunden den Eingang jeder Bestellung unverzüglich elektronisch im Wege einer Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Die Annahme erfolgt erst mit Versand einer entsprechenden Auftragsbestätigung an den Kunden, welche diesem binnen längstens 5 Tagen ab Übermittlung seiner Bestellung zugehen muss. Die Auftragsbestätigung enthält einen Link zur Rechnung mit dazugehöriger Übersicht über die getätigte Bestellung. Die gegenständlichen AGB in der jeweils anwendbaren Fassung sowie eine Kopie der Widerrufsbelehrung für Verbraucher sind ebenfalls verlinkt.

4.15.      Der jeweilige Vertrag wird von BPWKÖ gespeichert. Die Vertragsdaten können jederzeit vom Kunden in seinem Kundenkonto unter „Meine Bestellungen“ abgerufen und nochmals eingesehen sowie gesondert dauerhaft abgespeichert werden.

4.16.      Der mit dem Kunden jeweils vereinbarte Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundenserviceleistungen, Datenschutzinformationen und allfällige Beschwerdeerledi­gungen werden ausschließlich in deutscher Sprache angeboten.

5.             BUSINESS-LIZENZEN UND BEZUGHABENDE PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1.         Business-Lizenzen sind dafür vorgesehen, den vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellprozesses (insbesondere gemäß Punkt 4.9) benannten Personen (in Folge jeweils ein „Nutzer„) den Zugang zur DBP zur ermöglichen, ohne dass diese Nutzer im eigenen Namen einen Vertrag mit BPWKÖ abschließen müssen. Business-Lizenzen können im Rahmen des Business-Account- bzw. Business PRO-Account-Bestellvorgangs erworben werden (vgl. Punkt 4.3).

5.2.         „Owner“ im Sinne dieser AGB ist jene natürliche Person, welche den Kunden bei Anlegung seines Kundenkontos gemäß Punkt 3 vertritt. „Admin“ im Sinne dieser AGB ist ein vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellprozesses (insbesondere gemäß Punkt 4.9) oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche entsprechend qualifizierter Nutzer. „Member“ im Sinne dieser AGB ist jeder Nutzer, dem nicht die Stellung eines Owners oder eines Admins zukommt.

5.3.         Erwirbt der Kunde über die DBP eine Business-Lizenz, so erhält der jeweilige Nutzer über die vom Kunden für ihn gemäß Punkt 4.9 angegebene E-Mail-Adresse eine entsprechende Benachrichtigung. Um die Business-Lizenz zu aktivieren, muss der Nutzer auf Basis des in der betreffenden Benachrichtigung enthaltenen Links ein eigenes Nutzerkonto über die DBP anlegen. Dabei sind vom eingeladenen Nutzer folgende Daten anzugeben: Vorname, Nachname, Passwort, optional Private E-Mail-Adresse. Mit Aktivierung des Nutzerkontos wird die Business-Lizenz diesem Konto ausschließlich zugeordnet und zur Nutzung freigeschaltet. Die jeweilige Lizenz kann unter keinem anderen Nutzerkonto nochmals aktiviert und/oder genutzt werden.

5.4.         Das Nutzerkonto des Owners wird mit Zustandekommen des jeweiligen Vertrags sofort aktiviert. Punkt 5.3, letzter Satz, gilt entsprechend.

5.5.         Ab Aktivierung ihres Nutzerkontos haben Member die Möglichkeit, auf die Funktionen der DBP nach Maßgabe des Nutzungs- und Rechteumfangs zuzugreifen, welcher der ihrem Konto zugewiesenen Business-Lizenz entspricht.

5.6.         Owner und Admins können im Rahmen des ihnen zugewiesenen Nutzerkontos – zusätzlich zur Nutzung der Funktionen der DBP gemäß Punkt 5.5 – sämtliche vom Kunden erworbenen Business-Lizenzen über das AMM verwalten.

5.7.         Owner können darüber hinaus auch die Zahlungsinformationen einsehen und aktualisieren sowie den gesamten Business-Account löschen.

5.8.         Nutzer haben die Pflichten gemäß Punkt 2.6 in Bezug auf die ihnen jeweils zugewiesenen Nutzerkonten und Business-Lizenzen sinngemäß einzuhalten. Der Kunde hat dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

5.9.         Der Kunde hat sämtliche Nutzer, welche über eine vom Kunden erworbene Business-Lizenz auf die DBP zugreifen, dazu zu verpflichten, (i) keine Inhalte auf die DBP hochzuladen, welche gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen sowie (ii) sämtliche Vorgaben für das Einstellen von Inhalten von Nutzercontent nach Maßgabe des Punktes 6.3 zu beachten und einzuhalten.

5.10.      Der Kunde garantiert BPWKÖ gemäß § 880a zweiter Halbsatz ABGB, dass (i) sämtliche Nutzer, welche über eine vom Kunden erworbene Business-Lizenz auf die DBP zugreifen, die DBP ausschließlich und vollumfänglich im Einklang mit den Bestimmungen dieser AGB nutzen und (ii) jeder Nutzer insbesondere die in Punkt 6 vorgesehenen Regeln in Bezug auf vom jeweiligen Nutzer erstellten Nutzercontent akzeptiert und einhält sowie seine diesbezüglichen Rechte derart an den Kunden einräumt oder in sonstiger Weise rechtlich zur Verfügung stellt, dass die vom Kunden gemäß Punkt 6 (insbesondere Punkt 6.4) zugunsten der BPWKÖ geschuldeten Rechteeinräumungen in Bezug auf den gesamten Nutzercontent vollumfänglich und uneingeschränkt wirksam sind.

5.11.      Zwischen BPWKÖ und dem jeweiligen Nutzer einer Business-Lizenz kommt kein eigenständiges Vertragsverhältnis zustande. Dieses besteht ausschließlich zwischen dem Kunden als Erwerber der jeweiligen Business-Lizenz und BPWKÖ. Nutzer können daher auch keinerlei Ansprüche gleich welcher Art gegen BPWKÖ aus und/oder im Zusammenhang mit einer Business-Lizenz geltend machen und der Kunde hat BPWKÖ diesbezüglich jeweils verschuldensunabhängig vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang insbesondere die angemessenen Kosten zweckentsprechender Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten an BPWKÖ zu ersetzen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, BPWKÖ für den Fall einer Inanspruchnahme durch Nutzer unverzüglich alle Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der gegen BPWKÖ geltend gemachten Ansprüche und deren Abwehr erforderlich sind.

6.       NUTZERCONTENT, RECHTEINRÄUMUNG UND HAFTUNG DES KUNDEN

6.1.         Abhängig von der jeweiligen Lizenzklasse (vgl. Punkt 2.2) besteht die Möglichkeit, vom Kunden bzw. Nutzer selbst kreierte Inhalte über die DBP zu veröffentlichen (in Folge „Nutzercontent„).

6.2.         Nutzercontent kann nur im Rahmen und auf Basis des Nutzerkontos veröffentlicht werden, über welches die zur Veröffentlichung verwendete Lizenz aktiviert wurde und ist immer dem Kunden zurechenbar, der die betroffene Lizenz erworben hat.

6.3.         Der Kunde hat die nachstehenden Vorgaben beim Hochladen von Nutzercontent auf die DBP einzuhalten und (bei sonstiger Haftung gemäß Punkt 5.10) sicherzustellen, dass Nutzer, welche über eine vom Kunden erworbene Business-Lizenz auf die DBP zugreifen, diese Vorgaben ebenso einhalten, als wären sie selbst Kunden (wobei klargestellt wird, dass den Nutzern hierdurch keinerlei Rechte gegenüber BPWKÖ eingeräumt werden):

  • Der Kunde ist hinsichtlich des von ihm auf der DBP veröffentlichten Nutzercontents selbst verantwortlich und verpflichtet, alle anwendbaren geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass der Nutzercontent mit diesen vereinbar ist und im Einklang mit diesen Vorschriften erstellt und/oder veröffentlicht wird. Nutzercontent darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder anstößig sein und keine Rechte Dritter verletzen.
  • Verboten ist insbesondere Nutzercontent, der folgende Inhalte darstellt, betrifft oder enthält:
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte (z.B. Marken, Muster, Bild-, Datenschutz- und Namensrechte) verletzen;
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Rufschädigung, Verleumdung, Ehrverletzung und/oder üble Nachrede zu Lasten von Kunden, Nutzern und/oder Dritten;
  • Hetze oder Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen Personen, Gruppen oder Unternehmen („Hate Speech“);
  • Unterstellungen oder Verdächtigungen bzw. Falschmeldungen („Fake-News“);
  • Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht (UWG), z.B. irreführende Geschäftspraktiken;
  • Rassismus;
  • Gewaltverherrlichung oder gefährliche Inhalte;
  • Aufrufe und/oder Anstiftung zu Straftaten und/oder sonstigen Gesetzesverstößen;
  • Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten;
  • anstößige, sexistische, pornografische, obszöne, vulgäre und/oder sonstig abscheuliche Materialien und/oder Ausdrucksweisen.

6.4.         Der Kunde räumt BPWKÖ – unbeschadet des Punktes 10.5 sowie der Bestimmung § 24 Abs 5 VGG (sofern und soweit jeweils anwendbar) – im Umfang der ihm selbst eingeräumten Rechte an sämtlichem ihm gemäß Punkt 6.2 zurechenbaren Nutzercon­tent mit dessen Upload auf die DBP ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, den Nutzercontent für den Zweck der Veröffentlichung und Abrufbarkeit auf der DBP, über mobile Applikationen zu nutzen. Dieses Recht umfasst insbesondere das Recht, den Nutzercontent zu speichern, ganz oder in Auszügen zu verbreiten und zur Verfügung zu stellen sowie im dafür benötigten Ausmaß zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Für Nutzer besteht dabei die Möglichkeit, den Nutzercontent nur mit ausdrücklich ausgewählten Lernenden für den Eigenbrauch zu teilen („Privater Inhalt“). Die Funktion „Privater Inhalt“ bedeutet, dass der Nutzercontent nur für den Nutzer sowie die ausgewählten Lernenden einsehbar und deren Eigengebrauch vorgesehen ist. Der Kunde kann über den Nutzercontent weiterhin frei verfügen. Die Urheberpersönlichkeits­rechte des Kunden, der Nutzer und/oder Dritter am Nutzercontent bleiben von der Rechteeinräumung unberührt. BPWKÖ ist allerdings nicht zur Urhebernennung verpflichtet.

6.5.         Im Falle einer Bearbeitung oder Löschung von Nutzercontent hat der Kunde keine Ansprüche auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

6.6.         Der Kunde räumt BPWKÖ die Rechte am Nutzercontent, der außerhalb der privaten Gruppe/n des Nutzers verfügbar gemacht wird („Öffentlicher Inhalt“) und bei dem es sich somit nicht um „Privaten Inhalt“ (vgl. Punkt 6.4) handelt, in dem in Punkt 6.4. genannten Ausmaß unentgeltlich ein.

6.7.         „Öffentlicher Inhalt“ und die Rechte von BPWKÖ daran bestehen über die Beendigung der Laufzeit der jeweiligen Lizenz hinaus. Aus Datenschutzgründen kann BPWKÖ in diesem Fall aber eine Anonymisierung vornehmen.

6.8.         Der Kunde sichert BPWKÖ zu, Urheber oder Rechteinhaber sämtlichen ihm gemäß Punkt 6.2 zurechenbaren Nutzercontents zu sein sowie über den betreffenden Nutzercontent frei verfügen und daran Rechte im Einklang mit diesen AGB einräumen zu können. Der Kunde sichert außerdem zu, dass dem Upload des betreffenden Nutzercontents keine Rechte Dritter entgegenstehen. Ferner sichert der Kunde zu, dass Personen, die im Nutzercontent allenfalls abgebildet sind, mit der Veröffentlichung auf der DBP einverstanden sind. Sofern der Nutzercontent über einen vom Kunden verschiedenen Nutzer hochgeladen worden ist, sichert der Kunde zu, über alle diesbezüglichen Rechte vom Nutzer zu verfügen und die Pflichten betreffend den Nutzercontent an den Nutzer überbunden zu haben. Der Kunde hat dies durch geeignete Vorkehrungen und Maßnahmen sicherzustellen. Auf die diesbezügliche Garantiehaftung des Kunden gemäß Punkt 5.10 wird ergänzend hingewiesen.

6.9.         Außerdem haftet der Kunde dafür, dass sämtliche Rechte Dritter im Zusammenhang mit dem Nutzercontent beachtet worden sind. Der Kunde hat BPWKÖ in Hinblick auf die Verletzung seiner Pflichten gemäß diesem Punkt 6.9 vollumfänglich schad- und klaglos zu stellen; für Kunden, die Unternehmer im Sinne dieser AGB sind, gilt diese Verpflichtung verschuldensunabhängig und auch insoweit, als der betroffene, rechtswidrige Nutzercontent von Nutzern hochgeladen wurde, die über eine vom Kunden erworbene Business-Lizenz auf die DBP zugreifen. Die Verpflichtung zur Schad- und Klagloshaltung umfasst jeweils insbesondere auch die Kosten einer allfällig notwendigen gerichtlichen oder außergerichtlichen, zweckentsprechenden Rechtsverfolgung seitens BPWKÖ, sofern und soweit diese Kosten hierfür angemessen sind.

6.10.      BPWKÖ hat das Recht, Nutzercontent ohne Angabe von Gründen bei Vorliegen berechtigter Gründe jederzeit zu löschen oder zu bearbeiten. Dieses Recht steht BPWKÖ insbesondere dann zu, wenn der betroffene Nutzercontent rechtswidrig ist oder Rechte Dritter, wie z.B. fremde Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt.

7.             FREMD-AGB

7.1.         Im Rahmen der auf der DBP zur Verfügung gestellten Aus- und Weiterbildungsinhalte besteht die Möglichkeit, dass der Kunde oder Nutzer auf die Seite von Kooperationspart­nern von BPWKÖ weitergeleitet wird.

7.2.         Um die Inhalte von Kooperationspartnern von BPWKÖ abrufen und in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Kunde bzw. Nutzer ausdrücklich bereit erklären, die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Kooperations­partners zu akzeptieren und zu beachten, soweit der jeweilige Kooperationspartner solche verwendet. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine uneingeschränkte Nutzung aller Inhalte der DBP durch den Kunden bzw. Nutzer möglich. Jede vom Kunden erworbene Lizenz unterliegt dieser Einschränkung, welche keinen Mangel und auch keine Beeinträchtigung und/oder Störung der DBP und/oder der von BPWKÖ geschuldeten Leistungen im Sinne dieser AGB und/oder allgemeiner gewähr­leistungs- und/oder leistungsstörungsrechtlicher Grundsätze bewirkt.

7.3.         Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass die DBP nicht dem Abschluss von Verträgen zwischen Kunden bzw. Nutzern und den jeweiligen Kooperationspartnern der BPWKÖ dient. Ein solcher Vertragsabschluss ist über die DBP auch nicht möglich, sondern kann ausschließlich über die Websites der Kooperationspartner im Rahmen deren jeweiligen, elektronischen Vertriebssystems für Waren bzw. Dienstleistungen erfolgen.

8.             IMMATERIALGÜTERRECHT

8.1.         Die der DBP zugrundeliegende Software und ihre Programme sind urheberrechtlich geschützt; sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte daran liegen bei BPWKÖ. BPWKÖ ist somit ausschließliche Rechteinhaberin und Verfügungsberechtigte der DBP (Form, Ausgestaltung und Funktionen). Eine Nutzung der DBP ist ausschließlich für die aufrechte Dauer der Laufzeit der jeweiligen Lizenz im Rahmen des Vertragszwecks und des vereinbarten Rechte- und Nutzungsumfangs zulässig. Jegliche gänzliche oder auch nur teilweise Kopie und/oder sonstige Nachahmung der DBP, ihrer Form, Ausgestaltung und/oder Funktionen ist unzulässig und untersagt. Jede Vervielfältigung, vereinbarungswidrige Nutzung sowie jeglicher Nachbau und Reverse-Engineering der DBP sind ausdrücklich verboten.

8.2.         Die im Rahmen der DBP von BPWKÖ direkt zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder oder sonstigen urheberrechtsfähigen Inhalte und Werke („DBP-Inhalte„) sind entweder urheberrechtlich und/oder nach sonstigen Gesetzen des geistigen Eigentums/gewerblichen Rechtsschutzes geschützt. BPWKÖ gewährt dem Kunden, die im Rahmen einer Lizenz auf die DBP zugreifen, das nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht-sublizenzierbare Recht, die DBP-Inhalte anzusehen, auf der DBP zu speichern und im Rahmen der verfügbaren DBP-Funktionen innerhalb der DBP zu nutzen. Das Recht an den DBP-Inhalten ist somit inhaltlich, räumlich sowie zeitlich auf die Laufzeit der jeweiligen Lizenz beschränkt.

8.3.         Soweit Kooperationspartner der BPWKÖ über die DBP Inhalte zur Verfügung stellen („Fremdinhalte„), richten sich die Nutzungsrechte an diesen Inhalten und deren Umfang ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Kooperationspartner. Insoweit wird ergänzend auf Punkt 7. verwiesen.

8.4.         Jegliche vertragsfremde Nutzung von Inhalten, die der Betreiber, andere Nutzer oder Dritte über die DBP bereitstellen, ist verboten. Dem Kunden und seinen Nutzern ist es insbesondere untersagt, solche Inhalte (a) zu kopieren, zu downloaden, außerhalb des DBP in irgendeiner Form zu speichern, ganz oder teilweise zu bearbeiten oder in irgendeiner Form außerhalb der DBP zu veröffentlichen und/oder an Dritte weiterzugeben, (b) Kopierschutz, technische Beschränkungen oder Sicherheitsfunkti­onen in oder zum Schutz der DBP-Inhalte zu entfernen, zu deaktivieren, zu umgehen oder anderweitig zu erstellen oder zu implementieren sowie (c) Urheberrechts- und sonstige Eigentumshinweise zu entfernen.

8.5.         Der Kunde erkennt an, dass ihm über den unter Punkt 2 dargestellten Leistungsgegenstand und die nach diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte hinaus keine Rechte an Produkten und/oder Leistungen der BPWKÖ zustehen. Alle Immaterialgüterrechte, insbesondere das Urheberrecht und alle Verwertungs- und Verfügungsrechte an solchen weiteren Produkten sowie etwaige Markenrechte stehen ausschließlich BPWKÖ oder deren Kooperationspartnern zu.

8.6.         Die Nutzung jeglicher im Rahmen des DBP-Angebots verwendeter Kennzeichen, Marken, Designs und Unternehmenskennzeichen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BPWKÖ oder deren jeweiligen Kooperationspartnern untersagt.

9.             PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1.         Für jede erworbene Lizenz schuldet der Kunde ein pauschales Entgelt, welches die Nutzung der DBP im von der jeweiligen Lizenz umfassten Rechte- und Nutzungsumfang über die gesamte Lizenz-Laufzeit (vgl. hierzu Punkt 11.1) abdeckt. Sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, gelten die unmittelbar vor Abschluss des relevanten Bestellvorgangs des Kunden in der Bestellübersicht (vgl. Punkt 4.12) angeführten Entgelte. Diese verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

9.2.         Das Entgelt für jede vom Kunden erworbenen Lizenz ist zu Beginn der jeweiligen Lizenz-Laufzeit fällig und für die gesamte Laufzeit im Voraus zu bezahlen. Wurde ein Probezeitraum gemäß Punkt 12.1 vereinbart, tritt die Fälligkeit des Entgelts für die erste 12‑monatige Lizenz-Laufzeit erst mit Ablauf des Probezeitraums ein. Das vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung angegebene Zahlungsmittel wird mit Fälligkeit der jeweiligen Beträge belastet.

9.3.         Das für die jeweilige Lizenz geschuldete Entgelt fällt für jede verlängerte Lizenz-Laufzeit zu deren Beginn erneut an. Die Zahlung erfolgt jeweils über die vom Kunden bei Abgabe seiner Bestellung angegebenen Kreditkarte. Der Kunde hat die Möglichkeit, die hinterlegte Kreditkarte für künftige Verlängerungslaufzeiten über sein Kundenkonto anzupassen. Parallel ist durch ein Upgrade auf einen „Business PRO“-Account die Zahlung auf Rechnung möglich, dies sowie die entsprechenden Preismodelle sind jedoch mit der BPWKÖ individuell zu vereinbaren.

9.4.         Sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart, erfolgt die Berechnung anwendbarer Preis- und Rabattstaffelungen zu Beginn der jeweiligen Lizenz-Laufzeit. Ein nachträglicher Eintritt von Umständen, welche sich auf die Preis- oder Rabattstaffelung für eine Lizenz auswirken, wird nicht berücksichtigt.

9.5.         Die Zahlung der vereinbarten Entgelte kann bei Bestellung über das AMM ausschließlich mit Kreditkarte (Mastercard, Visa, V-Pay, Diners Club oder American Express) erfolgen. Bei Bestellung im Rahmen der Business PRO-Account-Bestelloption hat der Kunde zudem die Möglichkeit, mit der BPWKÖ Zahlung auf Rechnung zu vereinbaren.

9.6.         Sofern dem Kunden seitens BPWKÖ Rabattcodes zur Verfügung gestellt werden, kann der Kunde diese im Rahmen des Bestellprozesses über die entsprechende Schaltfläche in der Bestellmaske einlösen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Ausstellung derartiger Rabattcodes.

10.          Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

10.1.      Kunden, die Verbraucher sind, haben das Recht, einen mit BPWKÖ auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

10.2.      Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

10.3.      Für die Ausübung des Widerrufs muss der Kunde die Bildungsplattform der Wirtschaftskammer Österreich GmbH, Gußhausstraße 21/25, 1040 Wien, Telefonnummer: + 43 664 817 94 92, E-Mail-Adresse: support@wise-up.at, mittels eindeutiger Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann hierfür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist:

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An die Bildungsplattform der Wirtschaftskammer Österreich GmbH, Gußhausstraße 21/25, 1040 Wien, Telefonnummer: 05 90 900 4030, E-Mail-Adresse: support@wise-up.com:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*))

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Folgen des Widerrufs

10.4. Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich (soweit überhaupt anfallend) der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10.5. Wenn Sie den Vertrag widerrufen, dürfen Sie – unbeschadet des Punktes 10.6 – die DBP nicht mehr nutzen, die darüber angebotenen Leistungen weder selbst in Anspruch nehmen, noch Dritten zugänglich machen und BPWKÖ ist berechtigt, Ihren Account sowie den Zugang zur DBP zu sperren. BPWKÖ ist berechtigt, Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die von Ihnen bei der Nutzung der DBP bereitgestellt oder erstellt wurden, weiter zu verwenden, wenn a) diese Inhalte nur im Zusammenhang mit der DBP einen Nutzen haben, b) ausschließlich mit Ihrer Nutzung der DBP zusammenhängen, c) von BPWKÖ mit anderen Daten aggregiert wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden können, oder d) von Ihnen gemeinsam mit anderen erzeugt wurden und andere Nutzer diese Inhalte weiterhin nutzen können.

10.6. Außer in den Fällen des Punktes 10.5 a) bis c) hat BPWKÖ Ihnen alle Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die von Ihnen bei der Nutzung der DBP bereitgestellt oder erstellt wurden, auf Ihr Verlangen so zur Verfügung zu stellen, dass Sie diese Inhalte kostenfrei, ohne Behinderung durch BPWKÖ, in angemessener Frist und in einem allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format wiedererlangen können.

11. LAUFZEIT, AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG

11.1. Jede von einem Kunden über die Plattform erworbene Lizenz weist eine standardmäßige Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten auf. Wurden über ein Kundenkonto auf der Plattform bereits Business-Lizenzen erworben, so gilt für später über dasselbe Konto zusätzlich erworbene und aktivierte Business-Lizenzen, abweichend von vorstehendem Satz, Folgendes: Sofern im Zeitpunkt der Aktivierung (siehe Punkt 5.3 bzw. Punkt 5.4) einer nachträglich erworbenen Business-Lizenz noch mindestens eine über dasselbe Kundenkonto erworbene und aktivierte Lizenz mit (wenn auch schon begonnener) 12 monatiger Laufzeit aufrecht ist (in Folge „Altlizenz„), endet die erste Laufzeit der nachträglich erworbenen und aktivierten Business-Lizenz mit dem Ablauf der aktuellen 12-Monats-Laufzeit der letzten, noch aktiven Altlizenz(en); die Möglichkeit einer Verlängerung der betreffende(n) Altlizenz(en) und der nachträglich aktivierten Business-Lizenz gemäß Punkt 11.5 bleibt unberührt. Existiert im Zeitpunkt der Aktivierung der nachträglich erworbenen und aktivierten Business-Lizenz keine Altlizenz mehr, so bestimmt sich die erste Laufzeit der nachträglich erworbenen und aktivierten Business-Lizenz nach dem ersten Satz dieses Punktes 11.1. Punkt 11.3 bleibt jeweils unberührt.

11.2. Die Laufzeit einer Lizenz beginnt

a) bei Business-Lizenzen, ausgenommen Business PRO-Lizenzen, mit deren jeweiliger Aktivierung gemäß Punkt 5.3 bzw. Punkt 5.4;

b) bei sonstigen Lizenzen, ausgenommen Business PRO-Lizenzen, mit dem jeweiligen Vertragsabschluss.

11.3. Bei Business PRO-Lizenzen richten sich Beginn und Ende der Laufzeit jeweils nach der im jeweiligen Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarte Laufzeit wird jeweils in der für den Kunden bestimmten Auftragsbestätigung (Rechnung) vermerkt. Erwirbt der Kunde während der Laufzeit von Business PRO-Lizenzen weitere derartige Lizenzen, so bestimmt sich deren erste Laufzeit in sinngemäßer Anwendung des Punktes 11.1 (unter Außerachtlassung dessen ersten Satzes); dies gilt auch dann, wenn das Angebot auf Erwerb der nachträglich bestellten Lizenzen anderes vorsieht. Für die automatische Verlängerung von Business PRO-Lizenzen gilt wiederum Punkt 11.5.

11.4. Ab Beginn der jeweiligen Lizenz-Laufzeit hat der Kunde bzw. Nutzer Zugang zur DBP und deren Inhalten gemäß dem von der jeweiligen Lizenz abgedeckten Rechte- und Nutzungsumfang.

11.5. Der Kunde und BPWKÖ vereinbaren, dass jeweils mit Ablauf der geltenden Lizenz-Laufzeit eine automatische Verlängerung um weitere 12 (zwölf) Monate eintritt, sofern der Kunde die Lizenz nicht zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Die Kündigungser¬klärung muss BPWKÖ spätestens 24 Stunden vor Laufzeitende schriftlich zugehen. Alternativ hat der Kunde (bei Business-Lizenzen: der jeweilige Owner) die Möglichkeit, das Auto-Renewal für die zu kündigenden Lizenzen innerhalb des AMM zu deaktivieren. Dies muss ebenfalls spätestens 24 Stunden vor dem Laufzeitende der jeweils zu kündigenden Lizenz geschehen, um eine automatische Verlängerung zu verhindern. BPWKÖ wird den Kunden, soweit es sich um einen Verbraucher im Sinne dieser AGB handelt, jeweils spätestens sieben Tage vor Ablauf der Möglichkeit, die jeweilige Lizenz zum aktuellen Laufzeitende zu kündigen, in Textform (z.B. E-Mail) hierüber informieren und im Rahmen der Verständigung ausdrücklich auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Kündigung hinweisen.

11.6. Im Falle der Verlängerung der Lizenz-Laufzeit stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass seine im Zuge der ersten Bestellung der betroffenen Lizenz verwendete Zahlungsmethode mit dem Entgelt für die jeweilige Verlängerungs-Laufzeit belastet wird. Sollte eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden können, weil die jeweilige Zahlungsart z.B. abgelaufen ist oder nicht ausreichend Guthaben aufweist, kann BPWKÖ (i) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und (ii) bei Verschulden des Kunden den Zugang zur DBP so lange sperren, bis die Zahlung des geschuldeten Entgelts erfolgreich durchgeführt wurde, wobei die Zeit der Sperre zu keiner Verlängerung der neuen Lizenz-Laufzeit führt. Sonstige gesetzliche und vertragliche Rechte der BPWKÖ auf Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt.

11.7. Bei erfolgreicher Verlängerung der jeweiligen Lizenz-Laufzeit wird BPWKÖ dem Kunden eine neue Auftragsbestätigung zukommen lassen.

12. KÜNDUGUNG, PROBEZEITRAUM

12.1. Der Kunde ist berechtigt, eine von ihm erworbene Privat- oder Business-Lizenz (vorbehaltlich Punkt 12.2) binnen 30 Tagen ab Beginn der ersten Laufzeit im Sinne des Punktes 11.2 (in Folge „Probezeitraum„) jederzeit grundlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Die schriftliche Kündigungserklärung muss BPWKÖ innerhalb des 30-tägigen Probezeitraums zugehen. Alternativ hat der Kunde (bei Business-Lizenzen: der jeweilige Owner) die Möglichkeit, die Kündigung über die entsprechende Funktion im AMM vorzunehmen. Dies muss ebenfalls innerhalb des 30-tägigen Probezeitraums geschehen. Kündigt der Kunde seine Lizenz während des Probezeitraums im Einklang mit den Bestimmungen dieses Punktes 12.1, so wird BPWKÖ den Zugang des Kunden zur DBP unverzüglich sperren und löschen und für die gekündigte Lizenz keinerlei Entgelt in Rechnung stellen. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Kunden, die Verbraucher sind, bleibt unberührt. Verbraucher können daher wahlweise auch nach Maßgabe der Bestimmungen des Punktes 10 einen Vertragswiderruf erklären.

12.2. Das Recht gemäß Punkt 12.1 besteht auch für Kunden, die Business-Lizenzen (ausgenommen Business PRO-Lizenzen) erwerben. Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige Kunde maximal 5 Business-Lizenzen auf einmal bestellt und im Zeitpunkt der betreffenden Bestellung keine sonstigen, von demselben Kunden bestellten Business-Lizenzen aufrecht sind. Das Kündigungsrecht während des Probezeitraums erstreckt sich unter den genannten Voraussetzungen auf sämtliche vom Kunden erworbenen Business-Lizenzen. Bei Business PRO-Lizenzen wird ein allfälliger Probezeitraum individuell vereinbart.

12.3. Nach Ablauf eines allfälligen Probezeitraums und während aufrechter Lizenz-Laufzeit können die Parteien die jeweilige Lizenz nur aus wichtigem Grund frist- und terminlos schriftlich kündigen (außerordentliche Kündigung).

12.4. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Lizenz durch BPWKÖ liegt insbesondere vor bei:

a) falschen Angaben des Kunden im Rahmen des Bestellvorganges;

b) Zahlungsverzug des Kunden in Hinblick auf das für die jeweilige Lizenz geschuldete Entgelt, dies trotz zweimaliger Mahnung und Setzung einer jeweils angemessenen, mindestens zweiwöchigen Nachfrist;

c) Verletzung der im Zusammenhang mit Nutzercontent getätigten Zusagen und Zusicherungen des Kunden;

d) einem sonstigen Verstoß des Kunden oder eines diesem zurechenbaren Nutzers gegen eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, welche BPWKÖ die Fortführung der betroffenen Lizenz unzumutbar macht.

12.5. Unbeschadet der Bestimmungen der Punkte 12.1 bis 12.4 hat der Kunde während aufrechter Laufzeit einer Lizenz jederzeit das Recht, der automatischen Verlängerung der Lizenz-Laufzeit (vgl. Punkt 11.5) schriftlich (E-Mail an support@wise-up.at ausreichend) oder per Anklicken der entsprechenden Schaltfläche im AMM zu widersprechen. Diesfalls erfolgt keine Verlängerung der Lizenz-Laufzeit und die Lizenz erlischt mit Ablauf derselben, ohne dass es einer weiteren Erklärung durch den Kunden oder BPWKÖ bedarf.

12.6. Werden mehrere Business-Lizenzen im Rahmen eines einheitlichen Vertrags erworben (vgl. Punkt 4.13), wird die Laufzeit jeder dieser Lizenzen sowie deren Kündbarkeit gesondert nach den Bestimmungen der Punkte 11 und 12 beurteilt. Die unter einem einheitlichen Vertrag erworbenen Lizenzen können daher nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB unabhängig voneinander gekündigt bzw. verlängert werden.

13. TECHNISCHE VORRAUSSETZUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN

13.1. Der Zugriff auf die DBP und deren Inhalte setzt ein geeignetes Endgerät sowie eine ausreichende Internetverbindung voraus. BPWKÖ ist weder für das vom Kunden bzw. Nutzer verwendete Endgerät noch für die jeweils zum Einsatz kommende Internetverbindung verantwortlich. Diesbezüglich anfallende Kosten sind ausschließlich durch den Kunden selbst zu tragen.

13.2. Die DBP ist sowohl in einer klassischen Desktop-Version als auch via App verfügbar. Mindestsystemanforderung für die Nutzung der Desktop-Version ist ein Betriebssystem der Version Windows 10 / Mac OS X 10.15.7 oder Mac OS 11.3, ein gängiger Internet-Browser (zumindest Chrome 88, Edge 91, Firefox 85, Safari 14 oder vergleichbar) sowie eine Internetverbindung mit einer Mindestbandbreite von 8 Mbit/s Download Speed und 3 Mbit/s Upload Speed. Bei Nutzung der App-Version auf einem mobilen Endgerät wird mindestens ein Betriebssystem der Version iOS 12.0 bzw. Android 5.0 benötigt. Darüber hinaus unterliegt die Nutzung der DBP sowie der darüber angebotenen, digitalen Inhalte keinen besonderen technischen Voraussetzungen, (Kopier-)Schutzmaßnahmen oder Einschränkungen.

13.3. BPWKÖ ist es unbenommen, den Zugang zur DBP aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken. Die für den Zugriff auf die DBP erforderliche Software wird regelmäßigen Updates unterzogen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der DBP von der Leistung der seitens des Kunden bzw. Nutzers verwendeten Hard- und Software beeinflusst werden kann.

13.4. Lerninhalte können über die DBP gestreamt werden. Pro Lizenz und Nutzerkonto ist nur ein Stream gleichzeitig zulässig. Der Download von Lerninhalten zur Offline-Nutzung ist begrenzt möglich (vgl. Punkt 8.4).

13.5. Die Dienste und Inhalte der DBP sind während der ausgeschlossenen Ausfallzeiten gemäß Punkt 14.6 nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.

14. GEWÄHRLEISTUNG

Verfügbarkeit der DBP

14.1. BPWKÖ leistet hinsichtlich des Ausmaßes der Systemverfügbarkeit der DBP gemäß nachfolgenden Bestimmungen und Definitionen Gewähr.

14.2. BPWKÖ stellt die DBP grundsätzlich sieben Tage die Woche, 24 Stunden pro Tag zur Verfügung.

14.3. BPWKÖ leistet Gewähr, dass die DBP einen prozentualen Anteil der Systemverfügbarkeit von 99% pro Kalendermonat aufweist.

14.4. Der prozentuale Anteil der Systemverfügbarkeit berechnet sich wie folgt:

(Gesamtminuten im Monat-Ausgeschlossene Ausfallszeiten-Ausfallszeit)/(Gesamtminuten im Monat-Ausgeschlossene Ausfallszeiten)

14.5. „Ausfallszeit“ ist die Gesamtzahl der Minuten in einem Kalendermonat, in der die DBP nicht verfügbar ist (d.h. der Kunde kann überhaupt nicht auf die DBP zugreifen). Ausgeschlossene Ausfallszeiten werden bei Ermittlung der Ausfallszeit nicht berücksichtigt.

14.6. „Ausgeschlossene Ausfallzeiten“ bezeichnet die Gesamtzahl der Minuten in einem Kalendermonat, die (i) in einem Wartungsfenster liegen oder die (ii) mit Zeiten der Nichtverfügbarkeit der DBP aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle von BPWKÖ entziehen, zusammenfallen.

14.7. „Wartungsfenster“ dienen Upgrades der DBP. Sie werden hinsichtlich der geplanten Zeit und Dauer per E-Mail mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt.

14.8. „Faktoren, die sich der Kontrolle der BPWKÖ entziehen„, sind unvorhersehbare Ereignisse, die sich selbst unter Anwendung angemessener Sorgfalt nicht hätten verhindern lassen können.

14.9. Die „Gesamtminuten im Monat“ berechnen sich wie folgt:

Anzahl der Kalendertage im Monat x 24 Stunden x 60 Minuten

14.10. Wird die Systemverfügbarkeit der DBP in einem Kalendermonat unterschritten, so steht dem Kunden eine pauschale Gutschrift zu.

14.11. Die pauschale Gutschrift beträgt pro vollem Prozentpunkt unterhalb der gewährleisteten Systemverfügbarkeit 1% der auf den betroffenen Kalendermonat entfallenden, anteiligen Vergütung für die jeweils betroffene Lizenz, wobei die Gutschrift 100% der anteiligen monatlichen Vergütung für die jeweils betroffene Lizenz nicht übersteigen darf.

14.12. Die „anteilige, monatliche Vergütung für die jeweils betroffene Lizenz“ berechnet sich wie folgt:

(Nettopreis der betroffenen Lizenz laut Vertrag)/12

14.13. Die Gutschrift erfolgt nach berechtigtem schriftlichen Aufforderungsschreiben des Kunden binnen angemessener Frist auf das vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung angegebene Zahlungsmittel.

14.14. Ein Anspruch des Kunden auf eine Gutschrift gemäß den vorstehenden Bestimmungen besteht nur, sofern die betroffene Lizenz des Kunden während des gesamten Kalendermonats, für welchen die Gutschrift begehrt wird, wirksam aufrecht war. Ist dies nicht der Fall, so gebührt die Gutschrift lediglich aliquot.

14.15. Anforderungen von Gutschriften durch Kunden, die Unternehmer sind, müssen BPWKÖ innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Monats, für den die Gutschrift verlangt wird, geltend gemacht werden, widrigenfalls sie präkludieren.

Sonstige Gewährleistung

14.16. Unbeschadet der vorangehenden Bestimmungen werden Funktionsstörungen der DBP von BPWKÖ durch Wiederherstellung der fehlerfreien Funktion der DBP binnen angemessener Frist behoben. Erfolgt die Behebung von Funktionsstörungen nicht binnen angemessener Frist und führt die Funktionsstörung zu einer nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzung der DBP, so ist der Kunde berechtigt, eine verhältnismäßige Minderung und sohin Gutschrift des für die jeweils betroffene Lizenz bezahlten Entgelts unter sinngemäßer Anwendung der Prinzipien des § 1096 Satz 2 ABGB zu verlangen, bis die Beeinträchtigung behoben wurde; diese Ansprüche des Kunden sind jedoch insoweit begrenzt, als die dem Kunden gemäß diesem Punkt 14.16 gewährten Gutschriften gemeinsam mit Gutschriften gemäß Punkt 14.11 pro Kalendermonat 100% der anteiligen monatlichen Vergütung für die jeweils betroffene Lizenz nicht übersteigen dürfen. Sonstige Gewährleistungsrechte des Kunden sind – vorbehaltlich der Bestimmung des Punktes 14.20 – ausgeschlossen.

Ausschlüsse

14.17. BPWKÖ macht keinerlei Zusagen hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang der auf der DBP veröffentlichten Inhalte. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung von Inhalten einer bestimmten Art und Ausprägung über die DBP. BPWKÖ wird sich jedoch bemühen, die regelmäßige Veröffentlichung neuer Lerninhalte über die DBP sicherzustellen.

14.18. BPWKÖ übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Aktualität und/oder die gesetzes- und sonstige Vorschriftsmäßigkeit der über die DBP veröffentlichten Lerninhalte und sonstigen Materialien und Informationen. Die jeweiligen Inhalte und deren Gestaltung stehen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Autoren bzw. Urheber. Die Anbieter von über die DBP veröffentlichten Inhalten sind nicht als Erfüllungsgehilfen der BPWKÖ zu qualifizieren und ihr Verhalten ist BPWKÖ daher nicht gemäß § 1313a ABGB zuzurechnen.

14.19. BPWKÖ übernimmt überdies keinerlei Haftung dafür, dass die auf der DBP angebotenen Inhalte für die vom Kunden oder Nutzer verfolgten Lernziele geeignet sind oder eine bestimmte, wie auch immer geartete Qualität aufweisen und/oder dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen.

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern

14.20. Allfällige weiterreichende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch die gegenständlichen Bestimmungen dieses Punkt 14 nicht beschränkt.

Mitwirkungsobliegenheit

14.21. Der Kunde hat zur Prüfung der Frage, ob ein als Mangel erscheinender Fehler bei der Nutzung der DBP von der digitalen Umgebung des Kunden verursacht wird, in einem dafür vernünftigerweise notwendigen und möglichen Ausmaß mit BPWKÖ zusammenzuwirken. Diese Mitwirkungsobliegenheit ist auf die technisch verfügbaren Mittel beschränkt, die für den Kunden den geringsten Eingriff mit sich bringen. Ist auf den Vertrag mit dem Kunden die Beweislastregelung des § 19 Abs 2 VGG anwendbar, so kommt diese nicht zum Tragen, wenn der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheit verletzt (§ 19 Abs 4, letzter Satz VGG).

15. HAFTUNG

15.1. Schadenersatzansprüche von Kunden, die Unternehmer im Sinne dieser AGB sind, sind – soweit gesetzlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. BPWKÖ haftet daher nicht für leichte Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche für entgangenen Gewinn und Folgeschäden sind gänzlich ausgeschlossen. Die gegenständliche Haftungsbeschränkung gilt nicht im Fall von Personenschäden.

15.2. Schadenersatzansprüche von Kunden, die Verbraucher sind, bestehen grundsätzlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BPWKÖ. Außerdem haftet BPWKÖ auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit eine vertragliche Hauptleistungspflicht verletzt worden ist. Die gegenständliche Haftungsbeschränkung gilt nicht im Fall von Personenschäden.

15.3. Gegenüber bloßen Nutzern im Sinne dieser AGB übernimmt BPWKÖ keine Haftung. Nutzer haben daher keine Ansprüche gegen BPWKÖ, sofern sie nicht selbst in einem Vertragsverhältnis mit BPWKÖ stehen und daher auch Kunde im Sinne dieser AGB sind.

15.4. Die Berufung eines Nutzers auf ein Vertragsverhältnis zwischen BPWKÖ und deren Kunden im Sinne eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und/oder eines (echten oder unechten) Vertrags zugunsten Dritter ist ausgeschlossen und der jeweilige Kunde hat BPWKÖ insoweit verschuldensunabhängig vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

16. STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN

Allfällige Steuern, Gebühren und/oder Abgaben im Zusammenhang mit dem Abschluss des jeweiligen Vertrags und/oder einer Lizenz trägt allein der Kunde.

17. PORTABILITÄT

17.1. Der zu einem Nutzer angelegte Datensatz bestehend aus dessen Stammdaten (Name, Profilbild) und transaktionalen Daten, die durch Interaktion mit der DBP und mit anderen Nutzern entstehen (abgeschlossene Lerninhalte, Kommentare, Likes, etc.) kann von BPWKÖ auch nach Beendigung des Vertrags mit dem Kunden oder Beendigung der betreffenden Lizenz aufbewahrt und vom Nutzer fortgeführt („portiert“) werden, indem der Nutzer selbst eine Lizenz erwirbt und/oder sich bei Zuweisung einer neuen Business-Lizenz durch eine sekundäre E-Mail-Adresse identifiziert. Um eine solche Portierung durchzuführen, wird der Kunde ersucht, sich an den Kundenservice der BPWKÖ zu wenden (vgl. Punkt 25).

18. DATENSCHUTZ

18.1 Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis werden in https://wise-up.at/datenschutz/ erteilt.

19. AKTUALISIERUNG DER AGB

19.1. BPWKÖ ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB einseitig zu ändern. Bei Änderung der AGB wird deren aktualisierte Fassung dem Kunden über die im Rahmen seines Kundenkontos hinterlegten E-Mail-Adresse zugestellt. Dem Kunden ist dabei mitzuteilen, welche Bestimmungen der AGB konkret geändert wurden und ihm ist eine Gegenüberstellung des bisherigen und des aktualisierten Regelungstextes zur Verfügung zu stellen.

19.2. Die jeweilige Änderung der AGB wird mit Zugang beim Kunden gemäß Punkt 19.1 wirksam, sofern und soweit die jeweilige Änderung dem Kunden zumutbar ist. Zumutbarkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Änderung bloß geringfügig und sachlich gerechtfertigt (z.B. zur Anpassung der AGB an eine geänderte, zwingende Rechtslage notwendig) ist. Sonstige Änderungen dieser AGB werden mit Ablauf von 4 (vier) Wochen ab Zugang der aktualisierten Fassung der AGB beim Kunden gemäß Punkt 19.1 wirksam, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist nicht schriftlich erklärt, sämtliche von ihm bezogenen und noch aufrechten Lizenzen aus wichtigem Grund mit Ablauf der 4-wöchigen Frist zu kündigen. BPWKÖ wird den Kunden, soweit es sich um einen Verbraucher im Sinne dieser AGB handelt, jeweils rechtzeitig in Textform (z.B. E-Mail) über die Möglichkeit einer Kündigung seiner Lizenz verständigen und im Rahmen der Verständigung ausdrücklich auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Kündigung hinweisen. Im Falle der rechtzeitigen Kündigung sind dem Kunden vorausbezahlte Entgelte gegebenenfalls anteilig zu erstatten.

19.3. Punkte 19.1 und 19.2 gelten nicht für Änderungen des über die DBP bereitgestellten Leistungsangebots (i.e. des Inhalts der digitalen Leistung im Sinne des VGG) gegenüber Verbrauchern. Insoweit sind ausschließlich die Bestimmungen des Punktes 2.3 sowie des § 27 VGG anzuwenden.

20. ABTRETUNG VON RECHTEN

Die Abtretung von Rechten oder Ansprüchen des Kunden, welche diesem gegenüber BPWKÖ zustehen, an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BPWKÖ nicht gestattet.

21. BESCHWERDEN / ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

21.1. Im Falle von Reklamationen oder Beschwerden kann sich ein Kunde direkt per E-Mail an support@wise-up.at oder telefonisch an folgende Telefonnummer der BPWKÖ wenden: + 43 664 817 94 92.

21.2. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit gemäß diesen AGB abgeschlossenen Verträgen an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu wenden: https://ec.europa.eu/odr. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei BPWKÖ unter folgender E-Mail-Adresse einbringen: support@wise-up.com.

21.3. BPWKÖ ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Streitfall mit einem Verbraucher an einem Verfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen und unterwirft sich auch nicht freiwillig einer derartigen Schlichtung. Im Streitfall wird BPWKÖ dem Verbraucher eine entsprechende Mitteilung gemäß § 19 Abs 3 AStG zukommen lassen.

22. GERICHTSSTAND

22.1. Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.

22.2. Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit einem Unternehmer wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt vereinbart.

23. ANWENDBARES RECHT

23.1. Diese AGB sowie sämtliche zwischen einem Kunden und BPWKÖ abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss dessen Kollisionsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes. Hat ein Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als Österreich, lässt die gegenständ¬liche Rechtswahl zwingende Bestimmungen des betreffenden Staates nach Maßgabe des Art 6 Rom I VO unberührt.

24. SALVATORISCHE KLAUSEL

24.1. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder diese AGB Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

24.2. Für Verträge mit Unternehmern gilt darüber hinaus, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

25. KUNDENSERVICE UND KONTAKT

25.1. Kundenservice- und sonstige Anfragen an BPWKÖ können per E-Mail an support@wise-up.at, per Kontaktformular auf https://wise-up.at/kontakt/, mittels Kontakt¬formular bzw. Hotline über die DBP oder telefonisch an folgende Telefonnummer + 43 664 817 94 92 gestellt werden. Über die angeführten Kontaktformulare ist sichergestellt, dass schriftliche Korrespondenz zwischen dem Kunden und der BPWKÖ, einschließlich des Datums und der Uhrzeit dieser Korrespondenz, auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert wird.